Für Auskünfte über den Leitungsverlauf und Anlagen der RAG stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig unter beauskunftung@rag-austria.at mit uns in Verbindung, falls Sie im Nahbereich unserer Leitungen Vorhaben baulicher Art planen.
Grabungsarbeiten
Innerhalb des Schutzstreifens entlang unserer Leitungen dürfen Bau- und Grabungsarbeiten nur nach Genehmigung und Freigabe der RAG durchgeführt werden. Auch im Nahbereich dieser Zone ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiter*innen der RAG unbedingt erforderlich. Dies gilt auch für Einfriedungen innerhalb des Schutzstreifens. Bitte stellen Sie Ihren Bauantrag rechtzeitig, damit es keine Verzögerungen gibt und Sie Ihr Vorhaben sicher abwickeln können.
Innerhalb des Servitutsstreifens sind ohne der Zustimmung der RAG untersagt:
- Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen
- Durchführung von Geländeabtragungen und - Anschüttungen
- Pflanzungen von Bäumen und tief wurzelnden Gewächsen
- Sämtliche Ablagerungen
- Jegliche Erd- und Grabungsarbeiten
- Verlegung von Leitungen (Kanal, Gas, Wasser, Strom, Daten, etc.)
- Errichtung von Gräben, Drainagen, …
- Errichtung von Straßen und Wegen
- Tiefenlockerungen
Kostenlose Bauaufsicht für Privatpersonen und Gemeinden im Servitutsstreifen
Nutzen Sie den Service und gehen Sie auf Nummer sicher!